Rechtlicher Hintergrund
Seit 01.01.2002 gilt nach §14 Abs. 3 UStG bei elektronischer Übermittlung der Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch qualifizierte elektronische Signatur zu gewährleisten sind.
Was ist eine "digital signierte Rechnung"?
Eine digital signierte Rechnung ist eine Rechnung, die eine digitale Signatur enthält. Die digitale Signatur gewährleistet, dass die Rechnung vom Absender stammt und nicht nachträglich verändert wurde. Digital signierte Rechnungen entsprechen den Anforderungen des § 14 Nr. 3 Ziff. 1 UStG und berechtigen dementsprechend zum Vorsteuerabzug.
Zu beachten dabei ist : Eine digital signierte Rechnung ist ein urkundliches Dokument, dass wie eine gedruckte Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt archiviert werden muss. Wenn Sie eine digital signierte Rechnung erhalten, müssen Sie die digital signierte Datei archivieren.
Wozu benötige ich digital signierte Rechnungen und wie erhalte ich sie?
Die digitale Signatur Ihrer Rechnungen benötigen Sie nur, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit § 14 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Sie können Ihre Rechnung in elektronischer Form bei Ihrem Finanzamt vorlegen – zum Beispiel als Anlage zu einer E-Mail oder auf einer CD. Die Rechnungskopie in Papier brauchen Sie nicht mehr.





